Die Beiträge von Februar und März wurden trotz Notbetreuung eingezogen, weil das Land NRW keine Erstattungszusage gemacht hat wie in den Monaten davor. Die Gemeindeverwaltung Altenberge hat aber signalisiert, dass an einer kommunalen Lösung bereits gearbeitet wird und hat die OGS gebeten, den Beitrag für April vorerst nicht einzuziehen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld bis die Frage der Rückerstattung von Beiträgen aus Februar und März geklärt ist.
Kirchstr. 13 (via Gartenstiege)
48341 Altenberge
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und nach Vereinbarung