Auch während der COVID-19 Pandemie besteht gemäß Erlass die Teilnahmepflicht in der OGS (siehe auch: FAQ zur Teilnahmeregelung OGS | Bildungsportal NRW).
Im Hinblick auf die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten wie zum Beispiel herkunftssprachlicher Unterricht, regelmäßig stattfindende außerschulische Bildungsangebote (z.B. im Sportverein, in der Musikschule, beim Erlernen eines Musikinstruments), an ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. in Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereinen und Jugendgruppen) sowie an Therapien oder an familiären Ereignissen können Sie weiterhin eine Freistellung mit dem Freistellungsantrag unter „Downloads“ beantragen
Bitte sprechen Sie uns gerne persönlich an, wenn Sie für Ihr Kind aus anderen Gründen eine Freistellung benötigen.